Garantie und Gewährleistung

Auf die von uns angebotenen Geräte gibt es die übliche Herstellergarantie. Seit 01.01.2002 nach EU-Recht gibt es die vorgeschriebene 24-monatige Gewährleistung auf alle unsere Artikel. Bei der 24-monatigen Gewährleistung handelt es sich nicht um eine 24-monatige Garantie. Eine Garantie wird vom jeweiligen Hersteller angeboten, ob 1 oder 2 oder 5 Jahre ist abhängig von Fabrikat und Produktgruppe.

 

Unter die Gewährleistung fallen nur Mängel, wenn die Sache von Anfang an:

  • nicht der üblichen Nutzung und Beschaffenheit entspricht
     
  • nicht den Angaben in der Werbung oder Produktbeschreibung entspricht

  • oder nicht der vertraglichen Vereinbarung entspricht

 

Mängel, die nicht unter die Gewährleistung fallen sind:

  • Schäden durch unsachgemäße Bedienung

  • Verschleiß

  • Eigenverschulden des Kunden
     
  • Schäden durch Überspannung oder Blitzschlag

  • Mängel, die bereits beim Kauf bekannt waren

Wenn ein Fehler im Sinne der Gewährleistung vorliegt, ist dieser kostenlos zu beheben. Andernfalls muss der Kunde die Reparaturkosten tragen.