Garantie und Gewährleistung
Auf die von uns angebotenen Geräte gibt es die übliche Herstellergarantie. Seit 01.01.2002 nach EU-Recht gibt es die vorgeschriebene 24-monatige Gewährleistung auf alle unsere Artikel. Bei der 24-monatigen Gewährleistung handelt es sich nicht um eine 24-monatige Garantie. Eine Garantie wird vom jeweiligen Hersteller angeboten, ob 1 oder 2 oder 5 Jahre ist abhängig von Fabrikat und Produktgruppe.
Unter die Gewährleistung fallen nur Mängel, wenn die Sache von Anfang an:
- nicht der üblichen Nutzung und Beschaffenheit entspricht
- nicht den Angaben in der Werbung oder Produktbeschreibung entspricht
- oder nicht der vertraglichen Vereinbarung entspricht
Mängel, die nicht unter die Gewährleistung fallen sind:
- Schäden durch unsachgemäße Bedienung
- Verschleiß
- Eigenverschulden des Kunden
- Schäden durch Überspannung oder Blitzschlag
- Mängel, die bereits beim Kauf bekannt waren
Wenn ein Fehler im Sinne der Gewährleistung vorliegt, ist dieser kostenlos zu beheben. Andernfalls muss der Kunde die Reparaturkosten tragen.